Dreifamilienwohnhaus - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1297247
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 18.11.2025 um 15:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
Casa plurifamiliar Pirka Subasta / Foreclosure Austria

Casa plurifamiliar
Ejecuciones hipotecarias
estimado, el valor de mercado € 600,400 (≈ US$ 703,000)
AT-8054 Pirka, Windorf, Berghofstraße 11
Bundesland Steiermark, Austria
Finanzas
fecha de la subasta 18.11.2025
703,000)
estimado, el valor de mercado € 600,400 (≈
Áreas
Superficie5,005.22 pie
propiedad0.33 acre
Descripción
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft war mit einem Dreifamilienwohnhaus bebaut. Im weiteren wurde von Seiten des Eigentümers ein Zu- und Umbau zum bestehenden Dreifamilienwohnhaus beantragt. Im Anschluss an die Erteilung der Baubewilligung wurde mit den Umbauarbeiten zur Errichtung des bewilligten Dreifamilienhauses begonnen.Der Umbau wurden bisher noch nicht abgeschlossen.
Für das bewertungsgegenständliche Grundstück wurde unter der GZ 131-91/0/11-11/91 am 25.09.2020 ein Baubewilligungsbescheid über
• Zu- und Umbau des bestehenden Dreifamilienwohnhauses
• Errichtung eines Flugdaches mit eingebauten Abstellräumen für 6 Pkw-Abstellplätze
• Errichtung eines Müllraumes
• Errichtung einer Stützmauer
• Errichtung einer straßenseitigen Einfriedung
• Veränderung des natürlichen Geländes
erwirkt.
Gemäß Auskunft des Bauamtes der Gemeinde Seierberg-Pirka wurde im weiteren mit den Umsetzungsarbeiten begonnen.
Im weiteren wurde Seitens Gemeinde am 03.03.2021 ein Baueinstellungs- und Beseitigungsauftrag mittels Bescheid erlassen.
Gemäß Bescheid wurden folgende konsenslos ausgeführten Bauarbeiten beanstandet:
• Erhöhung der Dachkonstruktion und Aufmauerung eines neuen Kniestockes, somit Erhöhung des Dachgeschoßes,
• Errichtung eines Zubaues im Obergeschoß auf der Westseite über die komplette Länge des Wohnhauses anstelle der bewilligten Dachgaupe sowie Errichtung einer Dachterrasse auf diesem Zubau
• Errichtung von neuen Türöffnungen im Bereich des Zubaues im Obergeschoß
• Abmauerung der innenliegenden Treppenanlage
• teilweisen Veränderung des Grundrisses
• Errichtung eines Kellerraumes nördlich anschließend an das bestehende Wohnhaus;
• Abbruch des bewilligten Lager- und Heizraumes über diesem Kellerraum
Im weiteren wurde Seitens Gemeinde am 18.01.2022 ein weiterer Baueinstellungs- und Beseitigungsauftrag mittels Bescheid erlassen.
Gemäß Bescheid wurden folgende konsenslos ausgeführten Bauarbeiten beanstandet
• geänderten Errichtung der Decke des Kellergeschoßes
Im weiteren wurde Seitens des Verpflichteten versucht eine Änderungseinreichung umzusetzen, welche soweit möglich die in der Natur bereits errichteten Gebäudeteile mit entsprechenden Anpassungen legalisiert.
Hierzu wurde per 11.12.2023 ein Änderungseinreichung zur ursprünglichen GZ bei der Behörde abgegeben, für welche mit der Aktenzahl B-2023-1319-00423/0014 eine „Änderung des mit Bescheid vom 25.09.2020 bewilligten Zu- und Umbaues des bestehenden Dreifamilienwohnhauses“ erteilt wurde.
Die Bauarbeiten wurden im weiteren bisher nicht abgeschlossen. Laut Auskunft der Gemeinde sind die Baueinstellungs- und Beseitigungsaufträge nach wie vor aufrecht.
Das Kellergeschoss unterteilt sich in zwei Teilflächen.
Die südlich gelegene größere Teilfläche wird derzeit von Seiten des Eigentümers genutzt. Hierfür wurden die Gebäudehülle sowie die Bereiche Kellerraum 2, Kellerraum 3 und Kellerraum 4 in einem benutzbaren Zustand hergestellt. Kellerraum 2 wird als Wohn-/Schlafzimmer genutzt. Kellerraum 3 und Kellerraum 4 werden als Kochnische und Badezimmer genutzt.
Der weiter nördlich im Bereich des zeiten Stiegenhauses gelegene Keller welcher zukünftig eine Lagerraum sowie den Heiz- und Technikraum beherbergen soll entspricht vom Ausbaugrad der üblichen Liegenschaft und ist nur im Rohbauzustand hergestellt.
Festzuhalten ist, dass der Lagerraum auch die Erschließungsfläche für den Heiz- und Technikraum darstellt.
Das Erdgeschoss besteht derzeit aus der Wohnung Top 1.
Die Wohnung Top 1 umfasst 9 Zimmer mit jeweils eigenem Bad und Vorraum.
Die Erschließung erfolgt über den ostseitigen Zugang. Weiters ist der Wohnung Top 1 eine großzügige Terrasse an der Südseite sowie eine weitere Terrasse auf der Westseite vorgelagert. An der Nordseite sind drei Kellerräume vorgesehen, wobei der Keller 1 als Erschließung für die nachfolgenden Keller 2 und Keller 3 fungiert.
Aufgrund des aktuellen Baufortschrittes sind derzeit die südlichen Bereiche (Zimmer 1, 2 & 6) nur über das südliche Stiegenhaus und die Terrasse erreichbar. Die restlichen Zimmer sind überwiegend über die interne Erschließung und teilweise über die Freiflächen erreichbar.
Die Grundrisse sind bis auf geringfügige Abweichungen weitgehend hergestellt.
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Erdgeschosses wird auf den Baubescheid verwiesen, gemäß welchem ein „Dreifamilienwohnhaus“ bewilligt wurde. Diesbezüglich wir auf das Räumliche Leitbild der Gemeinde Seiersberg-Pirka verwiesen, welches im Reinen Wohngebiet ausschließlich die Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern vorsieht.
Gemäß Auskunft der Gemeinde war die vorliegende Baubewilligung darauf zurück zu führen, dass Seitens Bauwerber festgehalten wurde, dass der rechtmäßig Bestand bereits als Dreifamilienwohnhaus ausgeführt war und daher ursprüngliche Nutzung beibehalten wird.
Diesbezüglich sei festgehalten, dass eine auf Basis des Grundrisses allenfalls angedachte „Zimmervermietung“ am gegenständlichen Standort auf Basis der Nutzungsvorgabe bzw. Baubewilligung unzulässig wäre.
Das Obergeschoss umfasst die südseitig gelegene Wohnung Top 2, die offene Erschließung / Atrium mit dem Aufgang zur Dachterrasse über eine Wendeltreppe und die nördlich gelegene Top 3.
Die südlich gelegene Top 2 wird über das südliche Stiegenhaus und die vorgelagerte Terrasse erschlossen.
Die Wohnung Top 2 umfasst lt. Plan im Obergeschoss eine Küche, fünf Zimmer welche teilweise als Durchgangszimmer ausgeführt sind, zwei Badezimmer und ein WC. Weiters einen an die Küche angeschlossenen Abstellraum.
Die nördlich gelegene Top 3 wird über das ostseitige Stiegenhaus erschlossen.
Die Wohnung Top 3 umfasst lt. Plan im Obergeschoss einen Vorraum/Gang, ein Gästezimmer ein Schlafzimmer mit angeschlossenem Schrankraum sowie Bad und WC, eine Wohnküche, ein weiteres Gästezimmer, ein Bad/WC und ein Büro. Weiters ist der Wohnküche an der Nordseite eine großzügige Terrasse vorgelagert, welche sich auch entlang der Westseite fortsetzt.
Das zentral gelegene Atrium dient der zukünftigen Erschließung der den Wohnungen Top 2 und Top 3 zugeordneten Freiflächen.
Für diese ist vorgesehen, dass die der Top 2 zugeordneten Flächen über die südliche Stiege erschlossen werden. Die der Top 3 zugeordneten Freiflächen sollen zukünftig über eine neu zu errichtende Wendeltreppe an der Nordseite des Atriums erschlossen werden.
Das Dachgeschoss umfasst die zu den Wohnungen Top 2 und Top 3 zugeordneten Dachausstiege und Freiflächen.
Der Wohnung Top 2 soll lt. Plan die Dachterrasse an der Südostseite zugeordnet werden. Diese wird über das Atrium, die südliche Stiege und den Rohdachboden erschlossen.
Der Wohnung Top 3 soll lt. Plan die Dachterrasse an der Nordseite zugeordnet werden. Dies soll über das Atrium sowie eine noch zu errichtende Wendeltreppe erschlossen werden.
Die Außenanlagen umfassen im wesentlichen die Ost- und Südseitigen Freiflächen. Gemäß Planung sind derzeit an der Südseite sechs KFZ-Abstellplätze bewilligt.
Derzeit werden die Aussenanlagen im Wesentlichen als Lager & Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.
Vadium: 60.040,00 EUR
Geringstes Gebot: 450.300,00 EUR
posición
#BezirkGraz-Umgebung
renuncia
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